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Παρασκευή 2 Ιουνίου 2017

Berufskrankheiten: Die Verdachtsanzeige ist Pflicht

Unter den in der Berufskrankheiten-Verordnung insgesamt 77 gelisteten Krankheiten finden sich eine ganze Reihe von Gesundheitsstörungen, die in das Fachgebiet des HNO-Arztes fallen können. Kollegen zögern allerdings oft, den Verdacht auf eine Berufskrankheit anzuzeigen. Neben der Unsicherheit, ob es sich tatsächlich um eine Berufskrankheit handeln könnte, werden als Gründe Mehrarbeit, Verwaltungsaufwand und schlechte Vergütung genannt. Aber nichts davon trifft wirklich zu. Und: Die Anzeige bei Verdacht ist Pflicht!



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