Zwar gibt es inzwischen einen „offiziellen" Katalog mit individuellen Gesundheitsleistungen und durch den medizinischen Fortschritt etablieren sich weitere Leistungen, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden dürfen. Dennoch bricht die Diskussion um die Berechtigung dieser Leistungen nicht ab. Zumindest bezüglich der Abrechnung herrschen aber eindeutige Vorgaben seitens des Gesetzgebers, die die Anbieter dieser Leistungen kennen sollten.
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