Zusammenfassung
Hintergrund
Kosmetische Produkte unterliegen der europäischen Kosmetikverordnung. Danach dürfen sie bei Anwendung unter „normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen" die menschliche Gesundheit nicht schädigen. Gefährliche kosmetische Produkte werden von den EU-Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission gemeldet und in der Datenbank des europäischen Schnellwarnsystems RAPEX gelistet.
Material und Methoden
Die Meldungen aus Deutschland über gefährliche Kosmetikprodukte aus den Jahren 2005 bis 3/2017 in der europäischen RAPEX-Datenbank wurden systematisch ausgewertet.
Ergebnisse
Im genannten Zeitraum wurden aus Deutschland 157 gefährliche Kosmetikprodukte gemeldet. Die häufigsten Produktkategorien waren Bleichcremes (24,2 %) wegen des Gehalts an Hydrochinon, Quecksilber oder Glukokortikosteroiden, Cremes/Lotionen/Gele (10,8 %) überwiegend wegen mikrobiologischer Kontaminationen, Hennaprodukte (10,2 %) wegen sensibilisierender Konzentrationen von Paraphenylendiamin und Nagelklebstoffe (8,9 %) wegen hoher Gehalte an Methylmethacrylat.
Diskussion
Gefährliche Kosmetikprodukte scheinen angesichts des hohen Marktvolumens von Kosmetika selten zu sein, auch wenn die Gesamtzahl der den Meldungen zugrunde liegenden behördlichen Untersuchungen nicht bekannt ist. Dermatologen sollten bei einem Verdacht auf Gesundheitsschädigungen durch Kosmetikprodukte die zuständigen Überwachungsbehörden informieren, damit die Produkte untersucht und ggf. vom Markt genommen werden können.
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