Zusammenfassung
Hintergrund
Da sich die Indikation für eine CI-Versorgung erweitert hat („Single-Sided Deafness" [SSD], elektrisch akustische Stimulation [EAS], bilaterale Versorgung, Versorgung bei sehr langer Taubheit) und daher zunehmend mehr Patienten für eine solche Versorgung infrage kommen, kommt es auch immer öfter zu Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern hinsichtlich der Frage, ob die Kosten für die Operation und die Nachsorgekosten durch die Krankenversicherungen getragen werden müssen.
Zielsetzung/Fragestellung
Dieser Artikel gibt einen Überblick über Urteile der deutschen Sozialgerichte. Es wurde untersucht, ob und in welchen Fällen es für den einzelnen Patienten empfehlenswert ist, den Klageweg zu beschreiten, und mit welcher Verfahrensdauer gerechnet werden muss.
Material und Methoden
Ausgewertet wurden die beiden größten kommerziellen juristischen Datenbanken sowie die durch die Sozialgerichtsbarkeit veröffentlichten Urteile. Als Suchparameter dienten verschiedene Kombinationen aus den Begriffen „Cochlear", „Cochlea", „Implant" und „Implantat". Drei Entscheidungen wurden durch direkte Anforderung beim entscheidenden Gericht erlangt, eine weitere in einem Artikel aufgeführt. Die besprochenen Entscheidungen ergingen im Zeitraum 2003 bis 2017.
Ergebnisse
Insgesamt wurden 12 Entscheidungen gefunden. Die Hauptsacheentscheidungen gingen bis auf einen Fall alle zugunsten der Patienten aus. Bei dem Verfahren, in dem die Klägerin nicht Recht bekam, handelte es sich um einen Ausnahmesachverhalt. Ein Kläger unterlag zwar im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz, in der Hauptsache erkannte die Krankenversicherung seinen Anspruch auf eine CI-Versorgung jedoch an. Die Verfahren dauerten zwischen 1;8 Jahren und 9;5 Jahren.
Schlussfolgerung
Trotz des zeitlichen Aufwands lohnt sich die Beschreitung des Rechtswegs. Das grundsätzlich kostenfreie sozialgerichtliche Verfahren führt in den meisten Fällen dazu, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen zur Tragung der Kosten für ein CI verpflichtet werden.
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